Unser Containerdienst für Baumischabfall
Bauabfall und Abbruchreste
Im Zuge von Abriss-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bezeichnet man alle gemischten Abfälle als Baumischabfall.
Zum Baumischabfall zählen gemischte Baustoffe, die nur zu einem geringen Anteil aus Bauschutt (<5 %) bestehen. Demnach ist der gemischte Bau- und Abbruchabfall nicht mit Bauschutt gleichzusetzen, da Bauschutt ausschließlich aus mineralischen Stoffen besteht.
Weitere Bestandteile können unter anderem Tapeten, Kabel, restentleerte Farbeimer, Holz, Türen, Gips- und Gipskartonplatten ebenso wie Verpackungen sein.
Bitten achten Sie bei der Befüllung des Containers auf unsere Befüllrichtlinien.
Was darf in den Container?
• Folien / Kunststoffe / Rohre
• Gips / Rigips / Gispkartonplatten
• Holzabfälle / Sägespäne / (A I-III)
• Laminat / Tapeten / Teppichreste
• Papier / Pappe / Kartonagen
• Beton* / Fliesen* / Steine* / Styropor • Glas* / Keramink*
Was darf nicht in den Container?
• Asbesthaltige Baumaterialien
• Bitumen- und Teerhaltige Abfälle
• Batterien // Elektrogeräte
• Dämmmaterial // Isoliermaterial
• Glas- und Steinwolle
• Garten- und Parkabfälle // Organik
• Gummireifen // Gummidichtungen
• Hausmüll // Restmüll // Sperrmüll
Auf was Sie unbedingt achten sollten!
Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf eine sortenreine Containerbefüllung!
Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
Bitte beachten Sie – Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.
So befüllen Sie ihren Container richtig:
Der Transport von befüllten Containern obliegt Rechtsgrundlagen der Ladesicherung. Wie auf der Grafik zu sehen, bitten wir darum den Behälter flach bis zur maximalen Füllhöhe zu befüllen.
Bei Verstoß ist es unseren Fahrern untersagt den Abfallbehälter zu verladen
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Gerne können Sie sich bei Fragen oder konkreten Terminwünschen direkt telefonisch,
per Mail oder Whatsapp bei uns melden oder ganz einfach unser Kontaktformular nutzen.