Unser Containerdienst für Bauschutt
Bauschutt und mineralische Stoffe
Bauschutt entsteht bei Abbruch-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, sowie anderen Baumaßnahmen und besteht aus mineralischen Stoffen
z.B. Ziegelsteine, Mauersteine, Beton, Fliesen, Keramik usw.!
Gas-Beton, Gips und Bims sind hiervon ausgenommen.
Bauschutt ist ein Wertstoff!
Abfälle dieser Art werden fachgerecht recycelt und danach der Wiederverwertung zugeführt. Durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen wird dieser Kreislauf erheblich gestört. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Containerinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten verursacht.
Bitten achten Sie bei der Befüllung des Containers auf unsere Befüllrichtlinien.
Was darf in den Container?
• Backsteine // Mauersteine // Natursteine
• Betonabbruch // Steinabbruch
• Dachziegel // Mauerwerk
• Fliesen // Kacheln // Keramik
• Mörtel // Putzreste
• Ziegelbruch // Ziegelsteine
• Estrich // Zement
• Marmor // Porzellan
• Kalkstein // Sandstein
Was darf nicht in den Container?
• Bims // Gasbeton // Ytong
• Dämmmaterial // Isoliermaterial
• Farb- und Lackabfälle // Lösungsmittel
• Folien // Glaswolle // Steinwolle
• Gips // Rigips // Gipskartonplatten
• Hausmüll // Restmüll // Sperrmüll
• Holzabfälle // Sägespäne
• Papier // Pappe // Kartonagen
• Schadstoffhaltige Baustoffe
• Straßenaufbruch // Teerfreier Asphalt
Auf was Sie unbedingt achten sollten!
Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf eine sortenreine Containerbefüllung!
Stellplatz auf öffentlicher Fläche?
Bitte beachten Sie – Für das Aufstellen eines Containers auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen wird eine entsprechende Genehmigung (sog. Sondernutzungserlaubnis) durch das zuständige Ordnungsamt benötigt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu ihre Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt. Beachten Sie auch, dass sie während der Mietzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand des Behälters gewährleisten müssen.
So befüllen Sie ihren Container richtig:
Der Transport von befüllten Containern obliegt Rechtsgrundlagen der Ladesicherung. Wie auf der Grafik zu sehen, bitten wir darum den Behälter flach bis zur maximalen Füllhöhe zu befüllen.
Bei Verstoß ist es unseren Fahrern untersagt den Abfallbehälter zu verladen
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Gerne können Sie sich bei Fragen oder konkreten Terminwünschen direkt telefonisch,
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